Mietbedingungen
Die Mietbedingungen gelten für die Anmietung der Ferienwohnung(en) im Haus "Birki", Birkenstraße 12A, 06502 Thale.
Vermieter / Vertragspartner
Vermieter und ausschließlicher Vertragspartner des Mieters ist: schlicht & ergreifend Immobilien GmbH, Bozener Straße 6, 30519 Hannover, mail@schlichtundergreifend.de, www.schlichtundergreifend.de
Das Haus
Das Ferienhaus ist ein 120 Jahre altes Haus mit zwei Ferienwohnungen. Bei der Sanierung war das Ziel, möglichst viel der historischen Substanz zu erhalten. Die Besonderheiten eines historischen Gebäudes, wie z. B. ein bautypisch geringerer Schallschutz zwischen den Wohnungen, sind vom Mieter zu berücksichtigen.
Das Haus soll vorzugsweise an Personen vermietet werden, die eben dieses Haus mieten wollen und nicht irgendein Ferienhaus. Davon erhofft sich der Vermieter einen Respekt in der Nutzung des Hauses und der Wohnungen.
Buchungsabschluss / Mietzahlung
Die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters bestätigt das Zustandekommen der Buchung. Die Buchung gilt erst verbindlich nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter. Die Anzahlung wird, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Die Restsumme der Mietzahlung wird spätestens 30 Kalendertage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen ist die Mietzahlung spätestens 2 Kalendertage vor dem Mietbeginn fällig.
Miete / Nebenkosten
Die Mietsumme umfasst – sofern nicht ausdrücklich bei der Buchung anders angegeben – die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Internetnutzung, Brennholz. Im Fall eines unüblich hohen Verbrauchs sind die entstehenden Mehrkosten vom Mieter zu tragen.
Die Mietsumme beinhaltet auch – sofern nicht ausdrücklich bei der Buchung anders angegeben – die Stellung von Bettwäsche/Handtüchern, die Kosten der Endreinigung und den örtlichen Gästebeitrag/Kurtaxe.
Nutzung des Hauses
Die Wohnungen dürfen während des gesamten Buchungszeitraums maximal von den in der Buchung erfassten Personen genutzt werden. Der Aufenthalt weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die zulässige Personenzahl gilt für den gesamten Aufenthalt. Ein Austausch von Personen oder die zeitweise Nutzung durch weitere Personen ist nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen, Geburtsdatum und aktuelle Meldeanschrift sämtlicher Gäste mitzuteilen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Die Nutzung für andere Zwecke als private Urlaubsaufenthalte (z. B. die Nutzung für Feiern, Veranstaltungen, Firmenevents, Film- und Fotoaufnahmen etc.) ist vorher zu vereinbaren und muss in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt sein.
Das Rauchen im Haus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Die Hinweise zur Nutzung und Bedienung in den "FAQ & Informationen für Gäste" sind zu beachten.
Haustier
Ein Haustier ist nur in der Wohnung Tal im EG erlaubt. In der Wohnung Berg im OG ist kein Haustier gestattet.
Ein Haustier darf nur dann mitgebracht werden, wenn dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich festgehalten ist.
Garten
Der Garten des Hauses wird von beiden Wohnungen gemeinsam genutzt. Der Mieter hat Störungen für die anderen Gäste zu vermeiden. Die Nutzung des Gartens erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Kinder sind – insbesondere wegen des angrenzenden Bachs – zu jedem Zeitpunkt zu beaufsichtigen.
Ein- und Auszug
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Einzug am Ankunftstag frühestens um 16:00 Uhr. Auszug am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr. Eine Spätabreise am Abreisetag kann abhängig von der Buchungssituation gegen Aufpreis vereinbart werden und muss in der Buchungsbestätigung festgehalten sein.
Reinigung
Die Wohnung(en), das Haus und der Garten sind während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und aufgeräumt in dem Zustand wieder zu übergeben, in dem sie übernommen wurden. Die Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt. Die Reinigung von Küchengeräten/Geschirr und die Müllentsorgung sind nicht in der Endreinigung enthalten. Bei einem erhöhten Reinigungsbedarf ist der Mehraufwand vom Mieter zu tragen.
Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn selbst, Mitreisende oder Besucher verursacht werden. In einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden auf Kosten des Mieters behoben. Es obliegt dem Mieter, nachzuweisen, falls Schäden nicht durch ihn verursacht wurden.
Haftung des Vermieters
Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters.
Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen in der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Heizung, Internet etc.).
Beanstandungen
Sollte der Mieter in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Mangels schriftlich per Mail anzuzeigen.
Kaution / Nachzahlungen
Der Vermieter kann eine Kaution für die Buchung verlangen. Ob eine Kaution verlangt wird, wird bei der Buchung angegeben. Die Kaution ist zusammen mit der Mietzahlung zu zahlen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach der Abreise.
Schäden oder Nachforderungen werden mit der Kaution verrechnet. Falls der fällige Betrag die Kaution übersteigt oder keine Kaution vereinbart wurde, ist die Zahlung vom Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung des Vermieters zu leisten.
Rücktritt von der Buchung / Stornobedingungen
Der Rücktritt von der Buchung ist bis zu 31 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
Beim Rücktritt ab 30 Tagen vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Mietsumme fällig.
Beim Rücktritt ab 14 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietbetrag zu entrichten.
Anderweitige Vermietungserlöse werden auf den Anspruch angerechnet.
Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung obliegt allein dem Mieter.
Kündigung des Mietvertrages
Der Vermieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen diese Mietbedingungen oder bei Zahlungsverzug des Mieters.
Wenn eine Nutzung des Ferienhauses nicht möglich ist, z. B. im Fall einer Beschädigung an der Mietsache, einer Störung, höherer Gewalt, Naturereignissen oder behördlichen Anordnungen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Mietzahlungen werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Vermieter ist nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Angaben zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Ist der Mieter eine juristische Person, dann gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.